Netzhautvorsorge

Die Netzhautkontrolle dient dem Erhalt der Sehfähigkeit. Viele Krankheiten werden erst erkannt, wenn es zu spät ist – so auch die Netzhautablösung. Durch die Kontrolle der Netzhaut kann man eine drohende Netzhautablösung frühzeitig feststellen. 

Die unbemerkte Gefahr

Schon lange vor der eigentlichen Netzhautablösung treten bei manchen Patienten bereits Veränderungen im äußeren Bereich der Netzhaut auf: z.B. dünne Stellen und Löcher. Beides sind Vorstufen einer Netzhautablösung und machen normalerweise keine Beschwerden, da die Netzhaut kein Schmerzempfinden hat. Dadurch bleiben sie jedoch unbemerkt und sind besonders gefährlich. Lediglich Erscheinungen wie Rußregen oder Blitze können von Ihnen wahrgenommen werden. Erst wenn sich das optische Zentrum der Netzhaut löst, empfinden Sie Sehstörungen.

Wir empfehlen deshalb eine regelmäßige Kontrolle der Netzhaut. 

Wer ist gefährdet?

Sind Sie kurzsichtig? Wenn Sie mehr als -3 Dioptrien haben, dann gehören Sie zum gefährdeten Personenkreis, denn starke Kurzsichtigkeit kann eine Netzhautablösung verursachen. Dies liegt an dem etwas zu langen Augapfel Kurzsichtiger. Ist der Augapfel zu lang, wird die Netzhaut gedehnt. Durch diese Dehnung steht sie häufig unter leichter Spannung. Dies begünstigt das Entstehen von Läsionen (Rissen oder Löchern) in der Netzhaut. 

Was passiert bei der Netzhautkontrolle?

Bei der Untersuchung werden Ihnen Tropfen verabreicht, die die Pupille erweitern. So können auch weit außen liegende Tumore und Entzündungen erkannt werden. Sie sollten für die Untersuchung ca. 1 Stunde Zeit einplanen, da die Tropfen eine gewisse Zeit einwirken müssen. Danach dürfen Sie 4-6 Stunden lang kein KFZ lenken. 

Auch andere Krankheiten können so entdeckt werden

Unter anderem können durch die Kontrolle der Netzhaut auch die Altersbedingte Makuladegeneration (Ursache schwerwiegender Sehverschlechterung im hohen Alter) sowie eine Krebserkrankung am Augenhintergrund, z. B. Malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs), ausgeschlossen oder frühzeitig entdeckt werden. 

Leider tragen die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für diese Vorsorgeuntersuchung nicht. Werden dabei jedoch Erkrankungen festgestellt, die einer Behandlung bedürfen, übernimmt die Kasse dafür die Kosten.

Wenn Sie wissen möchten, ob diese Untersuchung auch für Sie angebracht ist, sprechen Sie uns an. 

Wir möchten, dass Sie augenärztlich bestmöglich betreut sind!